Berechnen Sie die Steuer für nachhaltigen Tourismus für Ihren Aufenthalt auf den Balearen.
Der Steuertatbestand ist der Aufenthalt des Steuerpflichtigen in so genannten touristischen Einrichtungen, d.h. in Hotels und anderen typischen Beherbergungsbetrieben, Touristenwohnungen und touristischen Kreuzfahrtschiffen. Dementsprechend ist ein breites Spektrum an Steuerpflichtigen vorgesehen, das nicht nur die gängigsten Hotelbetriebe betrifft, sondern auch touristische Kreuzfahrtschiffe, die Häfen auf den Balearen anlaufen, und durch regionale Rechtsvorschriften geregelte Touristenwohnungen.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die Tarife, die nach der Art der Einrichtung und der Saison, in der sich der Steuerpflichtige aufhält, unterteilt sind. Als Hochsaison gilt der Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober, während die Nebensaison vom 1. November bis zum 30. April dauert.
HAUPTSAISON 01.MAI - 31.OKTOBER (Euro pro Tag und Ort)
PREISE
+10% Mehrwertsteuer (nicht enthalten)
NEBENSAISON 01.NOVEMBER - 30. APRIL (Euro pro Tag und Ort)
PREUS
+10% Mehrwertsteuer (nicht enthalten)
Die in der Steuer enthaltenen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen sind im Folgenden aufgeführt.